Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Juli 2026
Präambel
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln die Nutzung der unter www.promnight.at betriebenen Online-Plattform (nachfolgend „Plattform“) und aller darüber angebotenen Leistungen.
Anbieterin der Plattform ist die
Bono & Partner GmbH
Rosenberggürtel 34a
AT-8010 Graz, Österreich
Firmenbuchnummer: FN 596076 h
Firmenbuchgericht: Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz
Geschäftsführung: Dr. Maria Laura Bono
E-Mail: kontakt@promnight.at
Website: www.promnight.at
(nachfolgend „Betreiberin“ oder „wir“).
Die Plattform promnight.at ist eine Entdeckungs-, Organisations- und Vermittlungsplattform rund um Maturabälle in Österreich. Sie ermöglicht es Besucherinnen und Besuchern, Informationen über Maturabälle zu finden, Komitees, ihre Veranstaltungen kostenlos einzutragen, zu verwalten und zu organisieren, und Dienstleistungsbetrieben, sich Komitees gegenüber zu präsentieren.
Mit der Nutzung der Plattform — gleichgültig ob als Besucher ohne Registrierung, als registriertes Komitee-Mitglied oder als registrierter Dienstleister — erklärt sich die nutzende Person (nachfolgend „Nutzer“) mit diesen AGB einverstanden. Nutzer, die mit diesen AGB nicht einverstanden sind, haben die Nutzung der Plattform zu unterlassen.
Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Nutzers werden nicht anerkannt, es sei denn, die Betreiberin hat deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 1
Geltungsbereich, Nutzergruppen und Mindestalter
(1) Diese AGB gelten für alle Nutzer der Plattform, unabhängig davon, ob diese registriert sind oder die Plattform ohne Registrierung nutzen.
(2) Die Plattform richtet sich an drei Nutzergruppen:
- a)Besucher — natürliche Personen, die die Plattform zur Information über Maturabälle nutzen, ohne sich zu registrieren. Für Besucher ist keine Registrierung erforderlich, um die Grundfunktionen (Suche, Filterung, Balldetails, Merkliste, Interessensbekundung, Erinnerungsfunktion, Ticket-Vormerkung, Bewertungen, Kalenderexport) zu nutzen.
- b)Komitee-Mitglieder — natürliche Personen, die sich registrieren, um einen Maturaball einzutragen, einen bestehenden Balleintrag zu beanspruchen („Claim“) und über das Dashboard zu verwalten und zu organisieren. Komitee-Mitglieder handeln im Namen eines tatsächlich bestehenden Maturaball-Komitees einer österreichischen Schule.
- c)Dienstleister — Unternehmerinnen und Unternehmer im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 KSchG, die ein Profil im Dienstleister-Verzeichnis führen, um von Komitees gefunden und kontaktiert zu werden. Die Regelungen für Dienstleister finden sich in § 9.
(3) Mindestalter. Die Plattform darf ausschließlich von Personen genutzt werden, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Personen unter 16 Jahren ist die Nutzung der Plattform in jeder Form untersagt; sie dürfen insbesondere keine Ticket-Vormerkung vornehmen, keine Erinnerungsfunktion aktivieren, keine Bewertung abgeben und kein Konto anlegen.
(4) Mit jeder Nutzung der Plattform versichert der Nutzer, das 16. Lebensjahr vollendet zu haben. Nutzer zwischen dem vollendeten 16. und dem vollendeten 18. Lebensjahr versichern darüber hinaus, dass die Nutzung im Rahmen ihrer altersgemäßen Einsichts- und Urteilsfähigkeit liegt oder die Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten vorliegt.
(5) Die Betreiberin ist berechtigt, bei begründeten Zweifeln am Mindestalter den Zugang zu sperren und die betroffenen Daten zu löschen. Erlangt die Betreiberin Kenntnis davon, dass eine Person unter 16 Jahren Daten übermittelt hat, löscht sie diese unverzüglich. Erziehungsberechtigte können eine solche Löschung formlos unter kontakt@promnight.at veranlassen.
(6) Eine Registrierung als Komitee-Mitglied ist nur Personen gestattet, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und die Registrierung im Namen eines tatsächlich existierenden Maturaball-Komitees vornehmen.
(7) Die Nutzung der Plattform zu gewerblichen Zwecken — insbesondere das automatisierte Auslesen von Daten (Scraping), die kommerzielle Weiterverwendung von Inhalten oder der Aufbau konkurrierender Datenbanken — ist ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung der Betreiberin untersagt. Die Nutzung des Dienstleister-Bereichs nach § 9 bleibt davon unberührt.
§ 2
Leistungen der Plattform
(1) Die Betreiberin stellt folgende Leistungen zur Verfügung:
a) Für Besucher (kostenlos, ohne Registrierung):
- Suche und Filterung von Maturabällen nach Bundesland, Stadt, Datum, Ticketstatus und weiteren Kriterien, einschließlich einer Umkreisfunktion auf Basis einer aus der IP-Adresse abgeleiteten Stadtangabe
- Abruf von Detailinformationen zu einzelnen Bällen
- Speichern von Bällen auf einer persönlichen Merkliste auf Basis einer pseudonymen Session-Kennung
- Betätigen der Interessensfunktion
- Eintragung für Erinnerungs-E-Mails ohne Registrierung
- Unverbindliche Ticket-Vormerkung bei Bällen, für die das Komitee diese Funktion aktiviert hat
- Abruf der wöchentlich aktualisierten Ball-Charts
- Abgabe anonymer Bewertungen und Teilnahmebestätigungen zu vergangenen Bällen im Ballarchiv
- Export von Terminen in Kalenderanwendungen (ICS-Format, Google Calendar)
- Erstellung und Download grafischer Teilen-Karten für soziale Netzwerke
b) Für Komitee-Mitglieder (kostenlos nach Registrierung):
- Eintragung eines neuen Maturaballs
- Beanspruchung (Claim) eines bestehenden, nicht beanspruchten Balleintrags
- Verwaltung des Balleintrags über das Dashboard
- Aktivierung und Verwaltung der Ticket-Reservierungsfunktion nach erfolgreicher Verifizierung
- Einsicht in Statistiken, Chart-Positionen und Vergleichswerte
- Nutzung des internen Organisationsbereichs (§ 8)
- Kommunikation mit Dienstleistern über den plattforminternen Nachrichtenkanal (§ 10)
- Erhalt eines einmaligen Partner-Gutscheincodes nach erfolgreicher Registrierung (§ 7)
- Benachrichtigungen per E-Mail über Reservierungen, Statusänderungen, Chart-Positionen, Nachrichten und einen wöchentlichen Report
c) Für Dienstleister (kostenlos nach Registrierung und Verifizierung): siehe § 9.
(2) Die Betreiberin stellt die Plattform und alle Leistungen nach Absatz (1) unentgeltlich zur Verfügung. Es bestehen keine versteckten Kosten. Die Nutzung der Plattform ist für Komitees dauerhaft kostenlos.
(3) Die Betreiberin ist berechtigt, den Funktionsumfang jederzeit zu erweitern, einzuschränken oder zu verändern, sofern dies den Nutzern gegenüber zumutbar ist und die wesentlichen Grundfunktionen erhalten bleiben. Über wesentliche Änderungen werden registrierte Nutzer per E-Mail informiert.
(4) Ein Anspruch auf permanente, unterbrechungsfreie Verfügbarkeit besteht nicht. Geplante Wartungsarbeiten werden, soweit möglich, vorab kommuniziert. Die Betreiberin ist berechtigt, die Plattform zur Wartung oder bei technischen Störungen vorübergehend einzuschränken oder abzuschalten.
(5) Die Betreiberin ist berechtigt, Bälle aus öffentlich zugänglichen Quellen zu recherchieren und selbst einzutragen, um ein möglichst vollständiges Verzeichnis anzubieten. Das zuständige Komitee kann einen solchen Eintrag jederzeit beanspruchen (§ 3 Abs. 5), dessen Berichtigung oder dessen vollständige Entfernung verlangen. Eine formlose Nachricht an kontakt@promnight.at genügt; ein Nachweis ist nicht erforderlich.
§ 3
Registrierung und Komitee-Konto
(1) Die Registrierung als Komitee-Mitglied erfolgt über das Formular unter /ball-eintragen in einem mehrstufigen Prozess:
- Schritt 1 — Suche: Das Komitee prüft, ob sein Ball bereits gelistet ist. Wird er gefunden, kann der bestehende Eintrag beansprucht werden (Claim, Absatz 5). Wird er nicht gefunden, wird ein neuer Balleintrag erstellt.
- Schritt 2 — Balldaten: Eingabe der Grundinformationen zum Ball.
- Schritt 3 — Konto: Erstellung eines Kontos mit E-Mail-Adresse, Passwort, Vorname, Nachname und dem Instagram-Handle des Komitees.
- Schritt 4 — Bestätigung und Verifizierung: Das Komitee erhält den Verifizierungscode und den Partner-Gutscheincode per E-Mail.
(2) Mit Abschluss der Registrierung kommt zwischen der Betreiberin und dem Komitee-Mitglied ein Nutzungsvertrag über die unentgeltliche Nutzung der Plattformleistungen nach § 2 Abs. 1 lit. b) zustande. Bestandteil dieses Vertrags ist die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Anhang 1.
(3) Das Konto ist unmittelbar nach der Registrierung nutzbar; eine gesonderte Bestätigung der E-Mail-Adresse über einen Bestätigungslink ist derzeit nicht erforderlich. Der volle Funktionsumfang — insbesondere die Aktivierung der Ticket-Reservierungsfunktion und die öffentliche Freischaltung des Balleintrags — setzt jedoch die erfolgreiche Verifizierung nach § 4 voraus.
(4) Das Komitee-Mitglied ist verpflichtet, ausschließlich wahrheitsgemäße, vollständige und aktuelle Angaben zu machen. Insbesondere ist die Angabe eines tatsächlich dem Komitee gehörenden Instagram-Kontos erforderlich, da dieses für das Verifizierungsverfahren benötigt wird. Die E-Mail-Adresse muss dem Komitee-Mitglied tatsächlich zugeordnet und für dieses erreichbar sein.
(5) Claim. Ist ein Ball bereits gelistet — etwa weil die Betreiberin ihn nach § 2 Abs. 5 selbst eingetragen hat —, kann das zuständige Komitee den Eintrag durch einen Claim-Antrag beanspruchen. Der Claim-Prozess unterliegt denselben Anforderungen wie die Neuregistrierung und erfordert die Verifizierung nach § 4.
(6) Jedes Komitee darf pro Schuljahr und Schule nur einen Balleintrag registrieren. Die Mehrfachregistrierung desselben Balls oder das missbräuchliche Beanspruchen fremder Balleinträge ist untersagt und berechtigt die Betreiberin zur sofortigen Sperrung des Kontos.
(7) Pro Komitee bzw. pro Ball ist nur ein Komitee-Konto zulässig. Wird das Konto innerhalb des Komitees weitergegeben — etwa beim Wechsel des Jahrgangs oder der zuständigen Person —, ist das Komitee verpflichtet, die hinterlegten Kontaktdaten unverzüglich zu aktualisieren. Die Weitergabe von Zugangsdaten an Personen außerhalb des eigenen Komitees ist untersagt.
(8) Das Komitee-Mitglied ist verpflichtet, sein Passwort geheim zu halten und die Betreiberin unverzüglich zu informieren, wenn ein Missbrauch des Kontos bekannt wird oder ein begründeter Verdacht darauf besteht. Die Betreiberin haftet nicht für Schäden, die aus der schuldhaften Weitergabe von Zugangsdaten entstehen.
§ 4
Verifizierungsverfahren
(1) Die vollständige Nutzung des Komitee-Dashboards — insbesondere die Aktivierung der Ticket-Reservierungsfunktion, die Verwaltung von Reservierungen und die öffentliche Freischaltung des Balleintrags — setzt eine erfolgreiche Verifizierung durch die Betreiberin voraus.
(2) Das Verifizierungsverfahren läuft wie folgt ab:
- a)Nach Abschluss der Registrierung erhält das Komitee-Mitglied per E-Mail einen systemseitig generierten Verifizierungscode im Format PN-XXXXX.
- b)Das Komitee-Mitglied übermittelt diesen Code als Instagram-Direktnachricht vom angegebenen Instagram-Account des Komitees an das Konto @promnight.at.
- c)Die Betreiberin prüft die eingehende Nachricht und bestätigt die Verifizierung manuell, wenn der Code korrekt ist und der sendende Account dem angegebenen Instagram-Handle entspricht.
- d)Nach erfolgreicher Verifizierung wird der Balleintrag öffentlich freigeschaltet und das Komitee-Mitglied erhält eine Bestätigungs-E-Mail.
(3) Alternatives Verfahren. Die Übermittlung nach Absatz (2) lit. b) erfolgt über die Infrastruktur eines Drittanbieters (Meta Platforms). Komitee-Mitglieder, die dies vermeiden möchten, können unter kontakt@promnight.at ein alternatives Verifizierungsverfahren anfordern; die Betreiberin stellt in diesem Fall einen gleichwertigen Weg zur Verfügung.
(4) Die Betreiberin behält sich vor, eine Verifizierung abzulehnen, insbesondere wenn Zweifel an der Authentizität des Komitees oder der Korrektheit der Angaben bestehen. Eine Ablehnung wird dem Komitee-Mitglied unter Angabe des wesentlichen Grundes mitgeteilt. Das Komitee-Mitglied kann der Entscheidung innerhalb von 14 Tagen formlos widersprechen; die Betreiberin prüft den Vorgang in diesem Fall erneut durch eine Person, die an der ursprünglichen Entscheidung nicht beteiligt war.
(5) Ein Rechtsanspruch auf Verifizierung oder auf öffentliche Freischaltung eines Balleintrags besteht nicht.
(6) Die Betreiberin ist berechtigt, den Verifizierungsstatus zu widerrufen, wenn nachträglich Umstände bekannt werden, die einer Verifizierung entgegenstehen. Absatz (4) Satz 2 und 3 gelten sinngemäß.
(7) Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 1 bis 5 Werktage. Ein Anspruch auf Bearbeitung innerhalb einer bestimmten Frist besteht nicht.
§ 5
Balleintrag, Inhalte und Inhaltspflichten
(1) Komitee-Mitglieder sind für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität aller von ihnen eingetragenen Informationen allein verantwortlich. Die Betreiberin überprüft Inhalte nicht anlasslos auf Richtigkeit und übernimmt keine Haftung für unrichtige oder veraltete Angaben.
(2) Komitee-Mitglieder sind verpflichtet, ihren Balleintrag aktuell zu halten. Änderungen an Datum, Uhrzeit, Ort, Ticketstatus oder sonstigen wesentlichen Informationen müssen unverzüglich im Dashboard aktualisiert werden, insbesondere wenn sich diese Änderungen auf bereits vorgemerkte Ticketreservierungen auswirken.
(3) In den Balleintrag dürfen ausschließlich Informationen eingetragen werden, die das Komitee-Mitglied zu veröffentlichen berechtigt ist. Untersagt ist insbesondere:
- a)die Eintragung von Informationen über Veranstaltungen, die dem Komitee-Mitglied nicht zuzuordnen sind;
- b)die Verwendung von Marken, Logos oder geschützten Bezeichnungen ohne Berechtigung;
- c)die Eintragung unwahrer, irreführender oder beleidigender Inhalte;
- d)die Eintragung von Inhalten, die gegen österreichische oder europäische Rechtsvorschriften verstoßen, insbesondere gegen Strafrecht, Jugendschutzrecht, Urheberrecht oder Wettbewerbsrecht;
- e)die Eintragung von Kontaktdaten oder Links, die auf Phishing-Seiten, Schadsoftware oder sonstige schädliche Inhalte verweisen.
(4) Bilder und Recht am eigenen Bild. Für jedes hochgeladene Bild — Titelbild wie Archivfoto — sichert das Komitee-Mitglied ausdrücklich zu, dass
- a)es über sämtliche erforderlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte verfügt;
- b)alle auf dem Bild erkennbaren Personen der Veröffentlichung auf einer öffentlich zugänglichen Website wirksam zugestimmt haben, bei Minderjährigen unter 16 Jahren zusätzlich deren Erziehungsberechtigte;
- c)durch die Veröffentlichung keine berechtigten Interessen abgebildeter Personen im Sinne des § 78 Urheberrechtsgesetz verletzt werden.
Das Komitee-Mitglied hält die Betreiberin von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Zusicherung entstehen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
(5) Entfernungsverlangen abgebildeter Personen. Verlangt eine auf einem Bild erkennbare Person dessen Entfernung, entfernt die Betreiberin das Bild unverzüglich, ohne dass die verlangende Person einen Nachweis erbringen oder ihr Verlangen begründen muss. Das Komitee-Mitglied wird darüber informiert. Ein Anspruch auf Wiederherstellung besteht nicht.
(6) Angabe „Band/DJ“. Das Freitextfeld zur Angabe von Band oder DJ wird öffentlich dargestellt und nach der Veranstaltung in eine öffentliche Dienstleisterübersicht sowie in den Marktüberblick für Dienstleister übernommen. Das Komitee-Mitglied trägt dort nur Angaben ein, deren Veröffentlichung zulässig ist. Die genannte Person oder der genannte Betrieb kann die Entfernung jederzeit formlos verlangen.
(7) Die Betreiberin ist berechtigt, Balleinträge, die gegen diese AGB verstoßen, zu deaktivieren, zu bearbeiten oder zu löschen. § 11 (Verfahren bei Inhaltsentscheidungen) gilt entsprechend.
(8) Nutzungsrecht. Das Komitee-Mitglied räumt der Betreiberin mit Erstellung des Balleintrags ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes, unentgeltliches Nutzungsrecht an den eingetragenen Inhalten ein, soweit dies für den Betrieb der Plattform einschließlich der Darstellung in sozialen Netzwerken zu Zwecken der Bewerbung der Plattform erforderlich ist. Dieses Nutzungsrecht bleibt auch nach Beendigung des Kontos für bereits veröffentlichte Inhalte bestehen, soweit diese zum Zeitpunkt der Beendigung öffentlich zugänglich waren. Das Nutzungsrecht endet für einzelne Inhalte, sobald deren Entfernung nach Absatz (5) oder aufgrund eines datenschutzrechtlichen Verlangens erfolgt.
(9) Daten Dritter. Erfasst das Komitee-Mitglied im Rahmen des Balleintrags oder des Organisationsbereichs (§ 8) personenbezogene Daten Dritter — insbesondere Namen von Jahrgangs- oder Komiteemitgliedern, Sponsorenkontakte oder Angaben zu Dienstleistern —, so ist es dafür datenschutzrechtlich verantwortlich. Es sichert zu, die betroffenen Personen über die Erfassung informiert zu haben und ihre Rechte zu wahren. Näheres regelt Anhang 1.
(10) Die angezeigten Ticket- und Preisangaben sind Angaben des jeweiligen Komitees. Maßgeblich sind stets die Angaben auf den offiziellen Kanälen des jeweiligen Komitees.
§ 6
Ticket-Reservierungsfunktion
(1) Die Ticket-Reservierungsfunktion ermöglicht es Besuchern, bei Bällen, für die das zuständige Komitee diese Funktion aktiviert hat, eine unverbindliche Ticket-Vormerkung („Reservierung“) vorzunehmen.
(2) Die Reservierungsfunktion ist ausdrücklich kein Ticketverkauf und kein Kaufvertrag. Es findet keinerlei Zahlungsabwicklung über die Plattform statt. Die Reservierung begründet keinen Anspruch des Besuchers auf Lieferung von Tickets oder auf Teilnahme an der Veranstaltung.
(3) Die Reservierung dient ausschließlich der Vorabliste für das Komitee. Die tatsächliche Ausgabe von Tickets erfolgt durch das Komitee selbst, in der Regel durch physische Abholung.
(4) Ein Besucher kann je Reservierung maximal 4 Tickets vormerken; das Komitee kann eine niedrigere Höchstgrenze festlegen.
(5) Die Betreiberin tritt ausschließlich als technische Vermittlerin auf. Das Rechtsverhältnis bezüglich der Tickets besteht ausschließlich zwischen dem Besucher und dem jeweiligen Komitee. Die Betreiberin ist daran nicht beteiligt und übernimmt keine Haftung für dessen Erfüllung oder Nichterfüllung.
(6) Das Komitee entscheidet allein darüber, ob und in welchem Umfang es Reservierungen bestätigt, ablehnt oder storniert.
(7) Der Besucher gibt bei der Reservierung an: Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse, gewünschte Ticketanzahl sowie optional eine Notiz. Nach Abschluss erhält er eine automatische Bestätigungs-E-Mail. Diese stellt ausdrücklich keine Buchungs- oder Kaufbestätigung dar, sondern lediglich den Eingang der Reservierungsanfrage.
(8) Umgang des Komitees mit Gästedaten. Das Komitee kann die Reservierungsliste einsehen und als Datei exportieren. Ab dem Zeitpunkt des Exports ist das Komitee datenschutzrechtlich eigenständig verantwortlich. Das Komitee verpflichtet sich,
- a)die Daten ausschließlich zum Zweck der Ticketausgabe und der Kommunikation über die Veranstaltung zu verwenden;
- b)die Daten nicht an Dritte weiterzugeben, insbesondere nicht an Dienstleister, Sponsoren oder andere Komitees;
- c)die Daten nicht für Werbung zu verwenden;
- d)exportierte Dateien angemessen zu schützen und spätestens 3 Monate nach der Veranstaltung zu vernichten;
- e)Auskunfts- und Löschverlangen betroffener Gäste unverzüglich zu erfüllen.
Ein Verstoß gegen diese Pflichten berechtigt die Betreiberin zur sofortigen Deaktivierung der Reservierungsfunktion und zur Sperrung des Kontos.
(9) Das Komitee ist verpflichtet, Reservierungen unverzüglich und sorgfältig zu bearbeiten und Besucher bei wesentlichen Änderungen — insbesondere Stornierungen und Terminänderungen — über die hinterlegte E-Mail-Adresse zu informieren.
(10) Die Betreiberin ist berechtigt, die Reservierungsfunktion für einzelne Balleinträge oder für die gesamte Plattform jederzeit zu deaktivieren, insbesondere bei Missbrauch oder technischen Störungen.
(11) Die Aktivierung der Reservierungsfunktion setzt eine erfolgreich abgeschlossene Verifizierung nach § 4 voraus.
§ 7
Partner-Gutscheincode
(1) Nach erfolgreicher Registrierung eines neuen Balleintrags erhält das Komitee-Mitglied einmalig einen Gutscheincode im Format PROMNIGHT-XXXXXXXX per E-Mail zugestellt. Der Gutscheincode berechtigt zur Inanspruchnahme eines Vorteils bei einem Partnerunternehmen der Betreiberin (derzeit: Ballservice) im Wert von EUR 100,00.
(2) Die genauen Einlösebedingungen — insbesondere Mindestbestellwert, Gültigkeitsdauer, einlösbare Produkte oder Dienstleistungen und sonstige Voraussetzungen — richten sich ausschließlich nach den Bedingungen des jeweiligen Partnerunternehmens. Die Betreiberin übernimmt für die Einlösbarkeit keine Haftung und ist nicht Vertragspartner des durch den Gutscheincode begründeten Rechtsverhältnisses.
(3) Der Gutscheincode ist nicht übertragbar, nicht bar auszahlbar und nur einmalig einlösbar.
(4) Der Gutscheincode dient der Betreiberin zugleich als Zuordnungsmerkmal für die Provisionsabrechnung mit dem Partnerunternehmen. Bei Einlösung übermittelt das Partnerunternehmen den Code und den Bestellwert an die Betreiberin. Weitergehende personenbezogene Daten des Komitee-Mitglieds werden dabei weder übermittelt noch empfangen.
(5) Der Gutscheincode verliert seine Gültigkeit, wenn das zugehörige Komitee-Konto gesperrt oder gelöscht wird oder die Betreiberin den Balleintrag wegen Verstoßes gegen diese AGB deaktiviert oder löscht.
(6) Die Betreiberin behält sich vor, den Gutscheinvorteil zu ändern oder einzustellen, sofern die Partnerschaft endet. Noch nicht eingelöste Codes werden in diesem Fall nicht ersetzt, sofern sie nicht bereits in Verbindung mit einer konkreten Bestellung zugesagt wurden.
(7) Der Gutscheincode ist ausschließlich über das eingeloggte Komitee-Dashboard einsehbar. Eine Anzeige über öffentliche Seiten oder Schnittstellen findet nicht statt.
§ 8
Interner Organisationsbereich des Komitee-Dashboards
(1) Komitees steht im Dashboard ein interner Organisationsbereich zur Verfügung, der insbesondere folgende Werkzeuge umfasst: Verwaltung von Jahrgangs- und Komiteemitgliedern, Aufgabenverwaltung, ein Punktesystem mit Rangliste, Ideensammlung mit Abstimmung, ein Aushang-Board, Budgetverwaltung, interne Ticketstände, eine Sponsoring-Pipeline sowie einen Abschlussbereich zur Berechnung einer Gewinnverteilung.
(2) Rolle der Betreiberin. In diesem Bereich bestimmt allein das Komitee-Mitglied über Zwecke und Inhalte der Verarbeitung. Die Betreiberin stellt lediglich das technische Werkzeug bereit und handelt als Auftragsverarbeiterin nach Maßgabe des Anhangs 1. Sie nimmt keine inhaltliche Bewertung der eingetragenen Daten vor.
(3) Erfassung Dritter. Das Komitee-Mitglied darf Namen und Rollen von Personen erfassen, die selbst kein Konto besitzen. Es sichert zu, diese Personen — bei Minderjährigen unter 16 Jahren zusätzlich deren Erziehungsberechtigte — über die Erfassung, deren Zweck und die Möglichkeit des Widerspruchs informiert zu haben. Es sichert weiter zu, keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Art. 9 DSGVO und keine herabwürdigenden oder unsachlichen Angaben zu erfassen.
(4) Punktesystem und Gewinnverteilung. Das Punktesystem und die daraus abgeleitete Berechnung individueller Auszahlungsbeträge sind ein reines Rechenwerkzeug. Die Betreiberin
- a)wickelt keine Zahlungen ab und verwahrt keine Gelder;
- b)trifft keine Entscheidung über die Verteilung;
- c)ist an dem zwischen dem Komitee und seinen Mitgliedern bestehenden Rechtsverhältnis nicht beteiligt;
- d)übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Angemessenheit oder Durchsetzbarkeit einer auf Basis des Werkzeugs vorgenommenen Verteilung.
Streitigkeiten über die Verteilung sind ausschließlich zwischen den Beteiligten zu klären.
(5) Geteilte Ansichten. Das Komitee kann einzelne Ausschnitte des Organisationsbereichs über einen Freigabe-Link teilen. Wer den Link kennt, kann die jeweilige Ansicht ohne Anmeldung aufrufen. Das Komitee entscheidet allein über die Freigabe und trägt die Verantwortung für deren Reichweite. Freigabe-Links laufen standardmäßig nach 30 Tagen ab und können jederzeit widerrufen werden. Das Komitee ist verpflichtet, keine Ansichten zu teilen, die personenbezogene Daten Dritter offenlegen, ohne dass diese darüber informiert sind — dies gilt insbesondere für Ranglisten, Sponsorenbeträge und individuelle Auszahlungsbeträge.
(6) Sponsoren. Aktiviert das Komitee die öffentliche Nennung eines Sponsors auf der Ballseite, sichert es zu, die Zustimmung des betroffenen Sponsors zu dieser Nennung eingeholt zu haben. Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich beim Sponsor um eine natürliche Person oder ein Einzelunternehmen handelt. Das Komitee hält die Betreiberin von Ansprüchen frei, die aus einer Nennung ohne Zustimmung entstehen.
(7) Die Betreiberin ist berechtigt, den Organisationsbereich weiterzuentwickeln, einzelne Werkzeuge zu ändern oder einzustellen, sofern dies zumutbar ist.
§ 9
Dienstleister (B2B)
(1) Anwendungsbereich und Unternehmereigenschaft. Dieser Paragraf regelt das Verhältnis zwischen der Betreiberin und Dienstleistern. Dienstleister sind ausschließlich Unternehmerinnen und Unternehmer im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 KSchG. Die Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes und des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes finden auf das Verhältnis zwischen der Betreiberin und Dienstleistern keine Anwendung. Mit der Registrierung bestätigt der Dienstleister, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.
(2) Registrierung und Konto. Die Registrierung erfolgt über ein zweistufiges Formular. Erhoben werden Firmenname, Kategorien, Einsatz-Bundesländer, Beschreibung, Kontakt-E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Website, Instagram-Profil, Logo und bis zu acht Portfoliobilder sowie die Zugangsdaten des Kontos. Ein Konto kann mehrere Profile führen, etwa für mehrere Standorte oder Angebotsbereiche.
(3) Verifizierung. Jedes Profil startet im Status „ausstehend“ und wird von der Betreiberin manuell geprüft. Nur verifizierte Profile sind öffentlich sichtbar und dürfen Komitees über den Nachrichtenkanal ansprechen. Die Betreiberin kann die Verifizierung ablehnen oder widerrufen; sie teilt den wesentlichen Grund mit. § 4 Abs. 4 Satz 2 und 3 gelten sinngemäß. Ein Anspruch auf Verifizierung oder auf Aufnahme in das Verzeichnis besteht nicht.
(4) Unentgeltlichkeit. Die Nutzung des Dienstleister-Bereichs ist derzeit vollständig kostenlos. Sollte die Betreiberin künftig entgeltliche Leistungen einführen, werden bestehende Dienstleister mindestens 30 Tage vorher informiert; eine Umstellung bestehender kostenloser Profile auf ein entgeltliches Modell erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Dienstleisters.
(5) Inhalte des Profils. Der Dienstleister ist für alle Profilinhalte allein verantwortlich. § 5 Abs. 3 und Abs. 4 gelten für Dienstleister sinngemäß; insbesondere sichert er für Logo und Portfoliobilder zu, über alle erforderlichen Rechte zu verfügen und die Einwilligung aller erkennbar abgebildeten Personen eingeholt zu haben. Er hält die Betreiberin von Ansprüchen Dritter frei.
(6) Ballradar und Relevanzbewertung. Die Betreiberin stellt Dienstleistern eine Übersicht kommender Bälle mit einer automatisiert berechneten Relevanzbewertung zur Verfügung. Diese Bewertung ist eine unverbindliche Priorisierungshilfe. Die Betreiberin
- a)gibt keine Zusicherung über die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aussagekraft der Bewertung ab;
- b)schuldet keine bestimmte Anzahl, Qualität oder Erreichbarkeit von Leads;
- c)behält sich vor, die Berechnungsgrundlage jederzeit ohne Ankündigung anzupassen;
- d)gibt Kontaktdaten von Komitees nicht an Dienstleister weiter.
Ein Anspruch auf eine bestimmte Bewertung oder Platzierung besteht nicht.
(7) Vertriebs-Pipeline. Der Dienstleister kann zu einzelnen Bällen einen Bearbeitungsstatus und Freitext-Notizen hinterlegen. Er ist dafür datenschutzrechtlich eigenständig verantwortlich; Anhang 1 gilt sinngemäß. Untersagt ist die Erfassung besonderer Kategorien personenbezogener Daten sowie herabwürdigender, diskriminierender oder unsachlicher Angaben über Komitees oder deren Mitglieder.
(8) Ansprache von Komitees. Die Erstansprache eines Komitees ist ausschließlich über den plattforminternen Nachrichtenkanal zulässig. Untersagt ist es dem Dienstleister, Kontaktdaten von Komitees außerhalb der Plattform zu recherchieren und diese zu Werbezwecken zu kontaktieren, soweit hierfür keine eigenständige Rechtsgrundlage besteht. Für die Einhaltung des § 174 Telekommunikationsgesetz 2021 (unerbetene Nachrichten) ist der Dienstleister selbst verantwortlich.
(9) Zielgruppenhinweis. Der Dienstleister nimmt zur Kenntnis, dass es sich bei den Ansprechpersonen der Komitees ganz überwiegend um junge Erwachsene und teilweise um Minderjährige handelt. Er verpflichtet sich zu einer sachlichen, altersangemessenen Kommunikation, zum Verzicht auf jeden Druckaufbau und dazu, keine Verträge abzuschließen, ohne sich zuvor über die Vertretungsbefugnis und die Geschäftsfähigkeit seines Gegenübers zu vergewissern.
(10) Angebote im Nachrichtenkanal. Dienstleister können strukturierte Angebote mit Titel und Betrag versenden. Diese Angebote sind ausdrücklich keine verbindlichen Angebote im Sinne des § 862 ABGB, sondern eine bloße Kommunikationshilfe. Auch die Betätigung der Schaltfläche „annehmen“ durch ein Komitee begründet keinen Vertragsschluss über die Plattform. Ein Vertrag zwischen Komitee und Dienstleister kommt ausschließlich außerhalb der Plattform durch übereinstimmende Willenserklärungen der Parteien zustande. Die Betreiberin ist an diesem Rechtsverhältnis nicht beteiligt, tritt nicht als Vermittlerin im rechtsgeschäftlichen Sinne auf, schuldet keine Gewährleistung und haftet nicht für dessen Zustandekommen, Erfüllung oder Nichterfüllung.
(11) Kündigung. Der Dienstleister kann sein Konto und seine Profile jederzeit ohne Angabe von Gründen löschen lassen. Die Betreiberin kann das Konto unter den Voraussetzungen des § 13 sperren oder löschen; darüber hinaus kann sie den Nutzungsvertrag mit einer Frist von 30 Tagen ordentlich kündigen.
(12) Haftung. Für das Verhältnis zwischen der Betreiberin und Dienstleistern gilt § 15 mit der Maßgabe, dass eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit vollständig ausgeschlossen ist und die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ausgeschlossen ist.
§ 10
Nachrichtenkanal
(1) Die Betreiberin stellt Komitees und verifizierten Dienstleistern einen plattforminternen Nachrichtenkanal zur Verfügung. Ein Gesprächsverlauf kann von einem Komitee jederzeit, von einem Dienstleister nur als Erstanfrage zu einem konkreten Ball begonnen werden.
(2) Die Betreiberin nimmt von den Inhalten der Kommunikation grundsätzlich keine Kenntnis. Sie ist jedoch berechtigt, bei einem konkreten Hinweis auf einen Verstoß gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht Einsicht zu nehmen und Maßnahmen nach § 11 zu ergreifen.
(3) Untersagt sind insbesondere unerbetene Massennachrichten, Belästigungen, Beleidigungen, das Versenden von Schadsoftware oder Phishing-Links sowie jede Form der Ansprache, die gegenüber Minderjährigen unangemessen ist.
(4) Der Absender einer Nachricht sieht, ob und wann die Gegenseite die Nachricht gelesen hat.
(5) Bei ungelesenen Nachrichten versendet die Betreiberin eine Benachrichtigung per E-Mail an die Gegenseite, die eine Vorschau des Nachrichteninhalts von bis zu 140 Zeichen enthalten kann. Diese Benachrichtigungen sind jederzeit abbestellbar.
(6) Ein Anspruch auf Zustellung, Speicherung oder Wiederherstellung von Nachrichten besteht nicht. Nachrichten werden nach Maßgabe der Datenschutzerklärung gelöscht.
§ 11
Nutzergenerierte Inhalte, Meldeverfahren und Moderation
(1) Umfang. Nutzergenerierte Inhalte im Sinne dieses Paragrafen sind insbesondere: Balleinträge und deren Beschreibungen, Bilder, Bewertungen und Komitee-Antworten auf Bewertungen, Beiträge im Aushang-Board, Ideen, Nachrichten und Angebote im Nachrichtenkanal, Dienstleisterprofile sowie Freitextangaben im Organisationsbereich.
(2) Verantwortlichkeit. Für nutzergenerierte Inhalte ist ausschließlich die einstellende Person verantwortlich. Die Betreiberin macht sich diese Inhalte nicht zu eigen und ist nicht verpflichtet, sie anlasslos zu überwachen.
(3) Meldeverfahren. Jede Person kann der Betreiberin rechtswidrige oder AGB-widrige Inhalte formlos unter kontakt@promnight.at melden. Die Meldung soll enthalten:
- a)eine hinreichend genaue Bezeichnung des Inhalts, insbesondere die genaue Adresse (URL);
- b)eine Begründung, warum der Inhalt rechtswidrig oder AGB-widrig sein soll;
- c)den Namen und die E-Mail-Adresse der meldenden Person, außer bei Meldungen, die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung betreffen.
(4) Bearbeitung. Die Betreiberin bestätigt den Eingang einer Meldung unverzüglich, prüft sie zeitnah, sorgfältig, frei von Willkür und objektiv und teilt der meldenden Person ihre Entscheidung samt Begründung mit.
(5) Maßnahmen. Stellt die Betreiberin einen Verstoß fest, kann sie den Inhalt entfernen oder unzugänglich machen, den Zugang zur Plattform einschränken, das Konto vorübergehend sperren oder dauerhaft löschen. Die Maßnahme muss verhältnismäßig sein; die Betreiberin wählt das mildeste geeignete Mittel.
(6) Begründung gegenüber der betroffenen Person. Ergreift die Betreiberin eine Maßnahme nach Absatz (5), informiert sie die betroffene Person spätestens zum Zeitpunkt der Wirksamkeit unter Angabe des betroffenen Inhalts, der Art der Maßnahme, der zugrunde liegenden Tatsachen, der herangezogenen Rechtsgrundlage oder AGB-Bestimmung und der Möglichkeit des Widerspruchs nach Absatz (7). Dies gilt nicht, soweit eine Information gesetzlich untersagt ist.
(7) Widerspruch. Die betroffene Person kann einer Maßnahme innerhalb von 6 Monaten formlos unter kontakt@promnight.at widersprechen. Die Betreiberin prüft den Widerspruch erneut, bezieht neu vorgetragene Umstände ein und teilt das Ergebnis begründet mit. Erweist sich die Maßnahme als unbegründet, wird sie unverzüglich rückgängig gemacht.
(8) Missbräuchliche Meldungen. Die Betreiberin kann die Bearbeitung von Meldungen aussetzen, die von einer Person offensichtlich missbräuchlich und wiederholt in unbegründeter Weise abgegeben werden, nach vorheriger Verwarnung.
(9) Vorrang gesetzlicher Bestimmungen. Soweit die Verordnung (EU) 2022/2065 (Digital Services Act) oder das österreichische Kommunikationsplattformen-Gesetz weitergehende oder abweichende Anforderungen vorsehen, gehen diese vor. Die Betreiberin ist ein Kleinstunternehmen im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG; die für Kleinst- und Kleinunternehmen vorgesehenen Ausnahmen bleiben unberührt.
§ 12
Pflichten der Nutzer und verbotene Handlungen
(1) Alle Nutzer sind verpflichtet, die Plattform ausschließlich bestimmungsgemäß und im Einklang mit diesen AGB und dem geltenden Recht zu nutzen.
(2) Untersagt ist insbesondere:
- a)die Verwendung automatisierter Mittel (Bots, Crawler, Scraper oder ähnliche Werkzeuge) zum Auslesen von Plattformdaten ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Betreiberin;
- b)das Eintragen falscher, irreführender, beleidigender oder rechtswidriger Inhalte;
- c)das Registrieren mit falschen Identitätsangaben oder das Vortäuschen einer nicht bestehenden Komitee- oder Betriebszugehörigkeit;
- d)das Beanspruchen (Claimen) von Balleinträgen, denen das Komitee-Mitglied nicht angehört;
- e)das Manipulieren von Chart-Positionen, Relevanzbewertungen, Bewertungen oder sonstigen Kennzahlen durch künstliche Erzeugung von Aufrufen, Merkvorgängen, Interessensbekundungen, Bewertungen oder Teilnahmebestätigungen, insbesondere unter Verwendung von Bots, mehreren Browserprofilen oder koordinierten Klickaktionen;
- f)das Verbreiten von Schadsoftware, Spam, Phishing-Inhalten oder schädlichen Links;
- g)jede Form von Reverse Engineering, Dekompilierung oder sonstiger technischer Analyse des Quellcodes der Plattform;
- h)die kommerzielle Verwertung von Plattforminhalten ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung, mit Ausnahme der bestimmungsgemäßen Nutzung des Dienstleister-Bereichs;
- i)das Umgehen von Sicherheitsmechanismen, insbesondere von Authentifizierungs-, Zugriffskontroll- oder Datenschutzmaßnahmen, sowie der unbefugte Zugriff auf Freigabe-Links, Konten oder Schnittstellen, für die keine Berechtigung besteht;
- j)Handlungen, die geeignet sind, die technische Infrastruktur zu beschädigen, zu überlasten oder deren Funktionsfähigkeit zu beeinträchtigen, insbesondere Überlastungsangriffe, SQL-Injection oder Cross-Site-Scripting;
- k)das systematische Auslesen oder Weiterverwenden von Kontaktdaten, die über die Plattform zugänglich werden, zu Werbezwecken;
- l)jede Kontaktaufnahme mit erkennbar minderjährigen Nutzerinnen und Nutzern, die nicht dem Zweck der Plattform dient.
(3) Die Betreiberin ist berechtigt, bei Verstößen Maßnahmen nach § 11 Abs. 5 zu ergreifen und Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
(4) Nutzer, die von rechtswidrigen Inhalten Kenntnis erlangen, werden gebeten, diese nach § 11 Abs. 3 zu melden.
§ 13
Sperrung, Kündigung und Löschung von Konten
(1) Registrierte Nutzer können ihr Konto jederzeit ohne Angabe von Gründen durch eine formlose Anfrage an kontakt@promnight.at löschen lassen. Die Betreiberin löscht das Konto und die zugehörigen Daten in angemessener Frist, in der Regel innerhalb von 14 Tagen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
(2) Die Betreiberin ist berechtigt, ein Konto zu sperren oder zu löschen, wenn:
- a)der Nutzer gegen diese AGB verstößt;
- b)der Nutzer falsche oder irreführende Angaben bei der Registrierung gemacht hat;
- c)ein begründeter Verdacht auf missbräuchliche Nutzung besteht;
- d)begründete Zweifel bestehen, dass der Nutzer das Mindestalter nach § 1 Abs. 3 erreicht hat;
- e)der Nutzer die Plattform seit mehr als 24 Monaten nicht genutzt hat und keine aktiven, zukünftigen Balleinträge vorhanden sind;
- f)die Betreiberin die Plattform einstellt.
(3) Vor einer Sperrung oder Löschung nach Absatz (2) lit. a) bis c) erhält der Nutzer, soweit dies nach den Umständen zumutbar ist und der Zweck der Maßnahme nicht gefährdet wird, Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist. § 11 Abs. 6 und 7 (Begründung und Widerspruch) gelten entsprechend.
(4) Bei einer Sperrung oder Löschung aus wichtigem Grund nach Absatz (2) lit. a) bis d) ist die Betreiberin nicht verpflichtet, noch nicht eingelöste Gutscheincodes zu ersetzen.
(5) Vor einer Löschung nach Absatz (2) lit. e) oder f) informiert die Betreiberin den Nutzer per E-Mail und räumt eine angemessene Frist zur Reaktivierung oder Datensicherung ein.
(6) Nach Löschung eines Komitee-Kontos werden die Daten in der in der Datenschutzerklärung beschriebenen Reihenfolge entfernt. Ein bereits archivierter, öffentlicher Balleintrag ohne personenbezogene Inhaberdaten kann zu Informations- und Dokumentationszwecken bestehen bleiben, sofern dies im berechtigten Interesse der Plattformnutzer liegt. Der ehemalige Kontoinhaber kann dessen Entfernung verlangen.
§ 14
Ball-Charts
(1) Die Betreiberin betreibt ein wöchentlich aktualisiertes Ball-Charts-System, das Maturabälle anhand algorithmisch berechneter Metriken in verschiedenen Kategorien reiht.
(2) Die Charts werden wöchentlich durch einen automatisierten Prozess aktualisiert. Die Betreiberin kann den Aktualisierungsrhythmus jederzeit ändern.
(3) Folgende Kategorien werden betrieben: Im Trend, Meistgespeichert, Meistangesehen, Newcomer sowie ein Chart je österreichischem Bundesland. Berechnungsgrundlage sind die Aufrufe, Merkvorgänge und Interessensbekundungen der jeweils letzten 28 Tage.
(4) Kein Nutzer hat einen Anspruch auf Aufnahme in die Charts oder auf eine bestimmte Position.
(5) Die Betreiberin behält sich vor, den Chart-Algorithmus jederzeit ohne Ankündigung anzupassen, um Qualität, Relevanz und Missbrauchssicherheit zu verbessern.
(6) Der Versuch, Chart-Positionen durch künstliche Manipulation der zugrunde liegenden Metriken zu beeinflussen, ist untersagt (§ 12 Abs. 2 lit. e) und berechtigt die Betreiberin zur sofortigen Sperrung des Kontos sowie zur dauerhaften Entfernung des Balleintrags aus den Charts.
(7) Die Charts werden öffentlich und im Komitee-Dashboard angezeigt. Bälle, die erstmals oder verbessert in eine Chart-Stufe einsteigen, erhalten eine automatische Benachrichtigungs-E-Mail; diese ist abbestellbar.
§ 15
Haftung der Betreiberin
(1) Die Betreiberin haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung beruhen, unbeschränkt.
(2) Für sonstige Schäden haftet die Betreiberin nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Gegenüber Verbrauchern bleibt die Haftung für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten auch bei leichter Fahrlässigkeit bestehen, beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Die Betreiberin haftet nicht für:
- a)die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der von Komitee-Mitgliedern oder Dienstleistern eingetragenen Informationen;
- b)die Erfüllung von Ticket-Reservierungen oder sonstigen Vereinbarungen zwischen Besuchern und Komitees;
- c)das Zustandekommen, die Erfüllung oder die Nichterfüllung von Verträgen zwischen Komitees und Dienstleistern;
- d)Schäden, die daraus entstehen, dass sich ein Nutzer auf dargestellte Informationen verlassen hat und diese unrichtig oder veraltet waren;
- e)die Verfügbarkeit, Eignung oder Qualität von Leistungen von Partnerunternehmen oder anderen Dritten;
- f)die Richtigkeit, Angemessenheit oder Durchsetzbarkeit einer über den Organisationsbereich berechneten Gewinnverteilung (§ 8 Abs. 4);
- g)die Aussagekraft der Relevanzbewertung im Ballradar (§ 9 Abs. 6);
- h)Schäden durch höhere Gewalt, Cyberangriffe oder technische Störungen außerhalb ihres Einflussbereichs;
- i)Schäden durch vorübergehende Nichtverfügbarkeit infolge von Wartungsarbeiten oder technischen Störungen;
- j)Schäden durch die missbräuchliche Nutzung von Zugangsdaten, die der Nutzer schuldhaft Dritten zugänglich gemacht hat;
- k)die Reichweite und die Folgen einer vom Komitee selbst veranlassten Freigabe nach § 8 Abs. 5;
- l)den Inhalt verlinkter Webseiten Dritter.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes und nicht bei arglistigem Verschweigen von Mängeln.
(5) Die Betreiberin weist ausdrücklich darauf hin, dass Ticket-Reservierungen keine verbindlichen Kaufverträge begründen und kein Zahlungsvorgang stattfindet.
§ 16
Haftung und Freistellung durch Nutzer
(1) Nutzer haften gegenüber der Betreiberin für alle Schäden, die aus einem schuldhaften Verstoß gegen diese AGB entstehen, insbesondere für:
- a)Schäden durch Eintragung unrichtiger, irreführender oder rechtswidriger Inhalte;
- b)Schäden durch Verletzung von Rechten Dritter, insbesondere Urheberrechten, Persönlichkeitsrechten, dem Recht am eigenen Bild oder Kennzeichenrechten;
- c)Schäden durch Verletzung datenschutzrechtlicher Pflichten bei der Erfassung von Daten Dritter (§ 5 Abs. 9, § 8 Abs. 3, § 9 Abs. 7);
- d)Kosten und Schäden aus einer schuldhaften Verletzung der Pflicht zur Aktualisierung von Veranstaltungsdaten;
- e)Schäden aus einem Verstoß gegen die Pflichten im Umgang mit Gästedaten (§ 6 Abs. 8).
(2) Nutzer stellen die Betreiberin von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einem schuldhaften Verstoß gegen diese AGB oder geltendes Recht entstehen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
§ 17
Geistige Eigentumsrechte
(1) Die Plattform promnight.at — einschließlich ihres Designs, ihrer Gestaltungselemente, ihrer Algorithmen, ihres Quellcodes, ihrer Marke „promnight“ sowie der von der Betreiberin selbst erstellten redaktionellen Inhalte — ist durch das österreichische Urheberrechtsgesetz und sonstige anwendbare Schutzrechte geschützt.
(2) Jede Nutzung dieser geschützten Inhalte ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung der Betreiberin ist untersagt.
(3) Die von Nutzern eingestellten Inhalte verbleiben in deren Eigentum. Hinsichtlich der Nutzungsrechte gilt § 5 Abs. 8.
(4) Die Betreiberin erhebt keinen Anspruch auf das geistige Eigentum der Komitees an ihren Veranstaltungen, Mottos, Beschreibungen oder sonstigen kreativen Leistungen.
(5) Nutzer, die der Ansicht sind, dass urheberrechtlich geschützte Inhalte ohne Berechtigung veröffentlicht wurden, werden gebeten, dies nach § 11 Abs. 3 zu melden.
§ 18
Datenschutz
(1) Die Betreiberin verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung und dem österreichischen Datenschutzgesetz.
(2) Einzelheiten sind in der gesonderten Datenschutzerklärung geregelt, die unter www.promnight.at/datenschutz abrufbar ist und integralen Bestandteil dieser AGB bildet.
(3) Die Betreiberin verarbeitet ausschließlich die für den Betrieb erforderlichen personenbezogenen Daten. Für Werbezwecke werden Nutzerdaten nicht an Dritte weitergegeben. Es findet kein Verkauf von Daten statt.
(4) Soweit die Betreiberin im internen Organisationsbereich (§ 8) oder in der Vertriebs-Pipeline des Dienstleisters (§ 9 Abs. 7) als Auftragsverarbeiterin tätig wird, gilt Anhang 1.
§ 19
Verfügbarkeit und technische Anforderungen
(1) Die Betreiberin bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit, garantiert jedoch keine ununterbrochene Verfügbarkeit.
(2) Für die Nutzung ist ein aktueller Webbrowser mit Internetzugang erforderlich. Unterstützt werden aktuelle Versionen gängiger Browser. Die korrekte Darstellung auf veralteten Browsern oder Betriebssystemen wird nicht garantiert.
(3) Die Plattform ist als Progressive Web App konzipiert und kann auf dem Homescreen mobiler Endgeräte installiert werden. Diese Funktion setzt die Unterstützung durch Betriebssystem und Browser voraus.
(4) Die Betreiberin ist berechtigt, den technischen Betrieb auf Auftragsverarbeiter auszulagern, insbesondere auf Hosting-, Datenbank- und E-Mail-Dienstleister. Dies berührt nicht ihre Verantwortlichkeit nach diesen AGB. Die eingesetzten Auftragsverarbeiter sind in der Datenschutzerklärung benannt.
§ 20
Links auf Drittwebsites
(1) Die Plattform enthält Links auf Websites Dritter, insbesondere auf Websites und Instagram-Konten von Komitees und Dienstleistern sowie auf externe Ticketverkaufsplattformen.
(2) Die Betreiberin hat keinen Einfluss auf deren Inhalt und übernimmt dafür keine Haftung. Die Verlinkung stellt keine inhaltliche Billigung dar.
(3) Links zu rechtswidrigen Inhalten können nach § 11 Abs. 3 gemeldet werden.
§ 21
Änderungen der AGB
(1) Die Betreiberin behält sich vor, diese AGB zu ändern, soweit dies sachlich gerechtfertigt ist, insbesondere aufgrund geänderter Rechtslage, geänderter technischer Gegebenheiten oder geänderter Bedingungen von Kooperationspartnern.
(2) Änderungen werden registrierten Nutzern mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail bekannt gegeben. Die Mitteilung hebt die wesentlichen Änderungen hervor und weist auf das Widerspruchsrecht nach Absatz (3) hin.
(3) Nutzer können den Änderungen bis zum Inkrafttreten widersprechen. Im Fall des Widerspruchs endet der Nutzungsvertrag mit Inkrafttreten der geänderten AGB; das Konto wird auf Wunsch gelöscht. Nutzt der Nutzer die Plattform nach Inkrafttreten weiter, ohne widersprochen zu haben, gilt dies als Zustimmung.
(4) Für Besucher ohne Registrierung gelten die jeweils aktuellen AGB, die unter www.promnight.at/agb abrufbar sind.
§ 22
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen der Betreiberin und den Nutzern gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts.
(2) Handelt der Nutzer als Verbraucher im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG, gelten die zwingenden verbraucherschutzrechtlichen Bestimmungen des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, vorrangig, sofern sie weitergehenden Schutz gewähren.
(3) Für Streitigkeiten mit Unternehmern — insbesondere mit Dienstleistern nach § 9 — ist ausschließlich das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Betreiberin in Graz zuständig.
(4) Für Streitigkeiten mit Verbrauchern gilt § 14 KSchG; maßgeblich ist der Gerichtsstand des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers.
(5) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, abrufbar unter https://ec.europa.eu/consumers/odr. Die Betreiberin ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
§ 23
Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(2) Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform oder einer schriftlichen Bestätigung durch die Betreiberin per E-Mail. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
(3) Die Betreiberin ist berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus dem Nutzungsvertrag auf einen Dritten zu übertragen, sofern dieser die wesentlichen Leistungen weiterhin erbringt und die Rechte der Nutzer nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Nutzer werden rechtzeitig informiert und sind berechtigt, den Nutzungsvertrag aus diesem Anlass zu kündigen.
(4) Die jeweils aktuelle Version dieser AGB ist unter www.promnight.at/agb abrufbar.
Anhang 1 — Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO)
Dieser Anhang ist integraler Bestandteil der AGB. Er kommt mit der Registrierung eines Komitee-Kontos bzw. eines Dienstleisterkontos zustande.
A1.1
Parteien und Anwendungsbereich
Verantwortlicher ist das registrierte Komitee-Mitglied bzw. der registrierte Dienstleister (nachfolgend „Verantwortlicher“).
Auftragsverarbeiterin ist die Bono & Partner GmbH.
Diese Vereinbarung gilt ausschließlich für folgende Verarbeitungen:
- a)den internen Organisationsbereich des Komitee-Dashboards nach § 8 der AGB (Jahrgangs- und Komiteeverwaltung, Aufgaben, Punktesystem, Ideen und Abstimmungen, Aushang, Budget, interne Ticketstände, Sponsoring-Pipeline, Abschluss und Gewinnverteilung, geteilte Ansichten);
- b)die Vertriebs-Pipeline des Dienstleisters nach § 9 Abs. 7 der AGB (Bearbeitungsstatus und Freitext-Notizen zu einzelnen Bällen).
Nicht von dieser Vereinbarung erfasst sind alle übrigen Verarbeitungen auf der Plattform. Für diese ist die Bono & Partner GmbH eigenständig Verantwortliche; es gilt die Datenschutzerklärung.
A1.2
Gegenstand, Art, Zweck und Dauer
Gegenstand und Zweck: Bereitstellung einer webbasierten Anwendung zur Organisation eines Maturaballs bzw. zur Verwaltung von Vertriebsvorgängen.
Art der Verarbeitung: Erheben, Speichern, Organisieren, Auslesen, Verwenden, Übermitteln (nur an vom Verantwortlichen bestimmte Empfänger über Freigabe-Links), Löschen.
Dauer: für die Laufzeit des Nutzungsvertrags, längstens bis zum Ablauf der in der Datenschutzerklärung genannten Speicherfristen.
A1.3
Kategorien betroffener Personen und Daten
Betroffene Personen: Mitglieder des Maturajahrgangs und des Komitees, Sponsoren und deren Ansprechpersonen, an Abstimmungen teilnehmende Personen, Ansprechpersonen von Komitees (im Fall der Dienstleister-Pipeline).
Datenkategorien: Namen, Rollen, Aufgabenzuordnungen, Punktestände und deren Begründungen, Rangplätze, individuelle Auszahlungsbeträge, Verkaufsleistungen, Kontaktangaben von Sponsoren, Zuwendungsbeträge, Freitextangaben in Notizen, Ideen und Aushangbeiträgen sowie anonyme Abstimmungskennungen.
A1.4
Weisungsgebundenheit
Die Auftragsverarbeiterin verarbeitet die Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen. Als Weisung gelten die AGB, diese Vereinbarung und die Nutzung der bereitgestellten Funktionen durch den Verantwortlichen. Weitergehende Weisungen sind an kontakt@promnight.at zu richten; die Auftragsverarbeiterin kann für die Umsetzung individueller Weisungen, die über den Funktionsumfang hinausgehen, ein angemessenes Entgelt verlangen.
Die Auftragsverarbeiterin informiert den Verantwortlichen unverzüglich, wenn eine Weisung nach ihrer Auffassung gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt, und ist berechtigt, deren Ausführung auszusetzen.
A1.5
Vertraulichkeit
Die Auftragsverarbeiterin stellt sicher, dass alle zur Verarbeitung befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. Der Kreis dieser Personen ist auf die Geschäftsführung und die Plattformadministratoren beschränkt. Ein Zugriff auf die Daten des Organisationsbereichs erfolgt nur, soweit dies zur Störungsbehebung, zur Erfüllung von Betroffenenrechten, zur Missbrauchsabwehr oder aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist.
A1.6
Technische und organisatorische Maßnahmen
Die Auftragsverarbeiterin trifft die in Abschnitt A.7 der Datenschutzerklärung beschriebenen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO. Insbesondere ist der Zugriff auf die Daten des Organisationsbereichs datenbankseitig auf das jeweilige Konto beschränkt, sämtliche Verbindungen sind verschlüsselt, und Freigabe-Links sind auf den freigegebenen Ausschnitt beschränkt, mit einem nicht erratbaren Code versehen, standardmäßig auf 30 Tage befristet und jederzeit widerrufbar.
Die Auftragsverarbeiterin ist berechtigt, die Maßnahmen fortzuentwickeln, sofern das Schutzniveau nicht unterschritten wird.
A1.7
Unterauftragsverarbeiter
Der Verantwortliche erteilt eine allgemeine schriftliche Genehmigung zur Beauftragung von Unterauftragsverarbeitern. Bei Vertragsschluss sind dies:
| Unterauftragsverarbeiter | Leistung | Ort der Verarbeitung |
|---|---|---|
| Supabase Inc. | Datenbank, Authentifizierung, Dateispeicher | Frankfurt am Main (EU); Konzernsitz USA |
| Vercel Inc. | Hosting, Ausführungsumgebung, automatisierte Aufträge | USA / globales Netz |
| Resend Inc. | E-Mail-Versand | USA |
Die Auftragsverarbeiterin informiert über beabsichtigte Änderungen mindestens 30 Tage im Voraus per E-Mail. Der Verantwortliche kann binnen 14 Tagen aus wichtigem Grund widersprechen; in diesem Fall ist die Auftragsverarbeiterin berechtigt, den Nutzungsvertrag zu beenden.
Die Auftragsverarbeiterin verpflichtet Unterauftragsverarbeiter auf ein gleichwertiges Datenschutzniveau. Für Übermittlungen in Drittländer gelten die in Abschnitt A.8 und C der Datenschutzerklärung genannten Garantien.
A1.8
Unterstützung des Verantwortlichen
Die Auftragsverarbeiterin unterstützt den Verantwortlichen im Rahmen des technisch Möglichen bei:
- a)der Beantwortung von Anträgen betroffener Personen (Art. 12 bis 23 DSGVO). Wendet sich eine betroffene Person unmittelbar an die Auftragsverarbeiterin, leitet diese den Antrag unverzüglich an den Verantwortlichen weiter;
- b)der Einhaltung der Pflichten nach Art. 32 bis 36 DSGVO, insbesondere bei der Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten;
- c)der Bereitstellung der für ein Verarbeitungsverzeichnis erforderlichen Informationen.
Die Auftragsverarbeiterin meldet dem Verantwortlichen jede ihr bekannt gewordene Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Kenntniserlangung.
A1.9
Löschung und Rückgabe
Nach Beendigung des Nutzungsvertrags löscht die Auftragsverarbeiterin die Daten nach Maßgabe der in der Datenschutzerklärung genannten Fristen. Der Verantwortliche kann vor Beendigung einen Export der Organisationsdaten anfordern. Eine Aufbewahrung über die genannten Fristen hinaus erfolgt nur, soweit gesetzlich vorgeschrieben.
A1.10
Nachweise und Kontrollen
Die Auftragsverarbeiterin stellt dem Verantwortlichen auf Anfrage die zum Nachweis der Einhaltung erforderlichen Informationen zur Verfügung. Vor-Ort-Kontrollen sind mit angemessener Vorankündigung, während der üblichen Geschäftszeiten, höchstens einmal jährlich und ohne Beeinträchtigung des Betriebsablaufs zulässig; die Kosten trägt der Verantwortliche.
A1.11
Eigenverantwortung des Verantwortlichen
Der Verantwortliche ist allein verantwortlich für die Zulässigkeit der Verarbeitung, insbesondere für das Vorliegen einer Rechtsgrundlage, für die Information der betroffenen Personen und für die Wahrung ihrer Rechte. Er sichert insbesondere zu, keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO in die Anwendung einzugeben.
Fassung Juli 2026 · Bono & Partner GmbH · kontakt@promnight.at