Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: April 2026
Präambel
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") regeln die Nutzung der unter www.promnight.at betriebenen Online-Plattform (nachfolgend „Plattform") und alle darüber angebotenen Leistungen.
Anbieterin der Plattform ist die
Bono & Partner GmbH
Rosenberggürtel 34a
AT-8010 Graz, Österreich
Firmenbuchnummer: FN 596076 h
Firmenbuchgericht: Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz
Geschäftsführung: Dr. Maria Laura Bono
E-Mail: kontakt@promnight.at
Website: www.promnight.at
(nachfolgend „Betreiberin" oder „wir").
Die Plattform promnight.at ist eine Entdeckungs- und Informationsplattform für Maturabälle in Österreich. Sie ermöglicht es Besucherinnen und Besuchern (nachfolgend „Besucher"), Informationen über Maturabälle zu finden, und Komitees (nachfolgend „Komitee-Mitglieder"), ihre Veranstaltungen kostenlos einzutragen und zu verwalten.
Mit der Nutzung der Plattform – gleichgültig ob als Besucher ohne Registrierung oder als registriertes Komitee-Mitglied – erklärt sich die nutzende Person (nachfolgend „Nutzer") mit diesen AGB einverstanden. Nutzer, die mit diesen AGB nicht einverstanden sind, haben die Nutzung der Plattform zu unterlassen.
Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Nutzers werden nicht anerkannt, es sei denn, die Betreiberin hat deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 1 — Geltungsbereich und Nutzergruppen
(1) Diese AGB gelten für alle Nutzer der Plattform promnight.at, unabhängig davon, ob diese registriert sind oder die Plattform ohne Registrierung nutzen.
(2) Die Plattform richtet sich an zwei Nutzergruppen:
a)Besucher: Natürliche Personen, die die Plattform zum Zweck der Information über Maturabälle aufrufen, ohne sich zu registrieren. Für Besucher ist keine Registrierung erforderlich, um Grundfunktionen (Suche, Filterung, Balldetails, Merkliste, Erinnerungsfunktion, Ticket-Reservierung) zu nutzen.
b)Komitee-Mitglieder: Natürliche oder juristische Personen, die sich auf der Plattform registrieren, um einen Maturaball einzutragen, einen bestehenden Balleintrag zu beanspruchen (nachfolgend „Claim") und über das Dashboard zu verwalten. Komitee-Mitglieder handeln in der Regel im Namen eines Maturaball-Komitees einer österreichischen Schule.
(3) Die Plattform richtet sich ausschließlich an Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben. Minderjährige unter 14 Jahren dürfen die Plattform nicht nutzen. Minderjährige zwischen 14 und 18 Jahren versichern durch die Nutzung, dass sie die Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten haben oder die Nutzung im Rahmen ihrer beschränkten Geschäftsfähigkeit liegt.
(4) Eine Registrierung als Komitee-Mitglied ist nur Personen gestattet, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und die Registrierung im Namen eines tatsächlich existierenden Maturaball-Komitees vornehmen.
(5) Die Nutzung der Plattform zu gewerblichen Zwecken – insbesondere das automatisierte Auslesen von Daten (Scraping), die kommerzielle Weiterverwendung von Inhalten oder der Aufbau konkurrierender Datenbanken – ist ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung der Betreiberin untersagt.
§ 2 — Leistungen der Plattform
(1) Die Betreiberin stellt über die Plattform promnight.at folgende Leistungen zur Verfügung:
a) Für Besucher (kostenlos, ohne Registrierung):
–Suche und Filterung von Maturabällen nach Bundesland, Stadt, Datum, Ticketstatus und weiteren Kriterien
–Abruf von Detailinformationen zu einzelnen Bällen (Datum, Uhrzeit, Veranstaltungsort, Adresse, Motto, Dresscode, Ticketinformationen, Pre-Party, After-Party, Band/DJ, Beschreibung, Instagram, Website)
–Speichern von Bällen auf einer persönlichen Merkliste (Funktion „Meine Liste") auf Basis einer anonymen Session-ID, ohne Registrierung
–Betätigen der „Interessiert"-Funktion zur Anzeige des Besucherinteresses
–Eintragung für Erinnerungs-E-Mails (7 Tage vor dem Ball, 1 Tag vor dem Ball, Ticket-Alert) ohne Registrierung
–Unverbindliche Ticket-Vormerkung (Reservierung) bei Bällen, für die das Komitee diese Funktion aktiviert hat
–Abruf der wöchentlich aktualisierten Ball-Charts
–Export von Terminen in Kalenderanwendungen (ICS-Format, Google Calendar)
–Erstellung und Download von grafischen Share-Cards für soziale Netzwerke
b) Für Komitee-Mitglieder (kostenlos nach Registrierung und Verifizierung):
–Eintragung eines neuen Maturaballs auf der Plattform
–Beanspruchung (Claim) eines bereits bestehenden, nicht beanspruchten Balleintrags
–Verwaltung des Balleintrags über das Dashboard (Bearbeitung aller Balldetails, Aktivierung der Ticket-Reservierungsfunktion, Verwaltung von Reservierungen, Einsicht in Statistiken)
–Erhalten eines einmaligen Ballservice-Gutscheincodes im Wert von EUR 100,00 nach erfolgreicher Registrierung (näheres dazu in § 7)
–Benachrichtigungen per E-Mail über Reservierungen, Statusänderungen und Chart-Positionen
(2) Die Betreiberin stellt die Plattform und alle Leistungen unter Absatz (1) unentgeltlich zur Verfügung. Es bestehen keine versteckten Kosten für Besucher oder Komitee-Mitglieder. Die Nutzung der Plattform ist ausdrücklich für Komitees dauerhaft kostenlos.
(3) Die Betreiberin ist berechtigt, den Funktionsumfang der Plattform jederzeit zu erweitern, einzuschränken oder zu verändern, sofern dies den Nutzern gegenüber zumutbar ist und die wesentlichen Grundfunktionen der Plattform erhalten bleiben. Über wesentliche Änderungen werden registrierte Komitee-Mitglieder per E-Mail informiert.
(4) Die Betreiberin übernimmt keine Gewährleistung für die permanente, unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Plattform. Geplante Wartungsarbeiten werden, soweit möglich, vorab kommuniziert. Die Betreiberin ist berechtigt, die Plattform temporär zur Wartung oder bei technischen Störungen einzuschränken oder vorübergehend abzuschalten.
§ 3 — Registrierung und Komitee-Konto
(1) Die Registrierung als Komitee-Mitglied erfolgt über das Formular unter /ball-eintragen in einem mehrstufigen Prozess (nachfolgend „Registrierungsflow"):
Schritt 1 – Suche: Das Komitee sucht, ob sein Ball bereits auf der Plattform gelistet ist. Wird der Ball gefunden, kann der bestehende Eintrag beansprucht werden (Claim, § 3 Abs. 5). Wird er nicht gefunden, wird ein neuer Balleintrag erstellt.
Schritt 2 – Balldaten: Das Komitee gibt grundlegende Informationen zum Ball ein (Schulname, Datum, Veranstaltungsort, Motto, Uhrzeiten).
Schritt 3 – Account: Das Komitee erstellt einen Account mit E-Mail-Adresse, Passwort, Vorname und Nachname sowie dem Instagram-Handle des Komitees.
Schritt 4 – Bestätigung und Verifizierung: Nach erfolgreicher Registrierung erhält das Komitee einen Verifizierungscode und den Ballservice-Gutscheincode per E-Mail.
(2) Mit Abschluss der Registrierung kommt zwischen der Betreiberin und dem Komitee-Mitglied ein Nutzungsvertrag über die unentgeltliche Nutzung der Plattformleistungen gemäß § 2 Abs. 1 lit. b) zustande.
(3) Das Komitee-Mitglied ist verpflichtet, bei der Registrierung ausschließlich wahrheitsgemäße, vollständige und aktuelle Angaben zu machen. Insbesondere ist die Angabe eines tatsächlich dem Komitee gehörenden Instagram-Kontos erforderlich, da dieses für das Verifizierungsverfahren (§ 4) benötigt wird.
(4) Jedes Komitee darf pro Schuljahr und Schule nur einen Balleintrag registrieren. Die Mehrfachregistrierung desselben Balls oder das missbräuchliche Beanspruchen fremder Balleinträge ist untersagt und berechtigt die Betreiberin zur sofortigen Sperrung des Kontos.
(5) Claim (Beanspruchung bestehender Einträge): Ist ein Ball bereits auf der Plattform gelistet (z.B. durch die Betreiberin eigenständig eingetragen), kann das zuständige Komitee diesen Eintrag durch einen Claim-Antrag beanspruchen. Der Claim-Prozess unterliegt denselben Anforderungen wie die Neuregistrierung und erfordert insbesondere die Verifizierung gemäß § 4.
(6) Pro Komitee bzw. pro Ball ist nur ein Komitee-Konto zulässig. Die Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte außerhalb des eigenen Komitees ist untersagt.
(7) Das Komitee-Mitglied ist verpflichtet, sein Passwort geheim zu halten und die Betreiberin unverzüglich zu informieren, wenn ein Missbrauch des Kontos bekannt wird oder begründeter Verdacht auf Missbrauch besteht. Die Betreiberin haftet nicht für Schäden, die aus der schuldhaften Weitergabe von Zugangsdaten durch das Komitee-Mitglied entstehen.
(8) Die E-Mail-Adresse muss nach der Registrierung über den zugesandten Bestätigungslink verifiziert werden. Bis zur Bestätigung der E-Mail-Adresse ist der Zugang zum Dashboard gesperrt. Die Betreiberin ist nicht verpflichtet, nicht bestätigte Konten dauerhaft vorzuhalten; nicht bestätigte Konten können nach 30 Tagen automatisch gelöscht werden.
§ 4 — Verifizierungsverfahren
(1) Die vollständige Nutzung des Komitee-Dashboards – insbesondere die Möglichkeit zur Aktivierung der Ticket-Reservierungsfunktion, zur Verwaltung von Reservierungen und zur öffentlichen Freischaltung des Balleintrags – setzt eine erfolgreiche Verifizierung des Komitees durch die Betreiberin voraus.
(2) Das Verifizierungsverfahren läuft wie folgt ab:
a)Nach Abschluss der Registrierung erhält das Komitee-Mitglied per E-Mail einen systemseitig generierten Verifizierungscode im Format PN-XXXXX.
b)Das Komitee-Mitglied übermittelt diesen Code als Instagram-Direktnachricht vom offiziell angegebenen Instagram-Account des Komitees an das Instagram-Konto @promnight.at.
c)Die Betreiberin prüft die eingehende Nachricht und bestätigt die Verifizierung manuell, wenn der Code korrekt ist und der sendende Account dem bei der Registrierung angegebenen Instagram-Handle entspricht.
d)Nach erfolgreicher Verifizierung wird der Balleintrag öffentlich freigeschaltet und das Komitee-Mitglied erhält eine Bestätigungs-E-Mail.
(3) Die Betreiberin behält sich vor, eine Verifizierung ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn Zweifel an der Authentizität des Komitees oder der Korrektheit der gemachten Angaben bestehen.
(4) Ein Rechtsanspruch auf Verifizierung oder auf öffentliche Freischaltung eines Balleintrags besteht nicht.
(5) Die Betreiberin ist berechtigt, den Verifizierungsstatus eines Komitee-Mitglieds zu widerrufen, wenn nachträglich Umstände bekannt werden, die einer Verifizierung entgegenstehen.
(6) Die Bearbeitungszeit für Verifizierungsanfragen beträgt in der Regel 1 bis 5 Werktage. Die Betreiberin übernimmt keine Gewährleistung für die Einhaltung dieser Frist; ein Anspruch auf Bearbeitung innerhalb einer bestimmten Frist besteht nicht.
§ 5 — Balleintrag, Inhalte und Inhaltspflichten
(1) Komitee-Mitglieder sind für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität aller von ihnen eingetragenen Informationen allein verantwortlich. Die Betreiberin überprüft Inhalte nicht auf Richtigkeit und übernimmt keine Haftung für unrichtige oder veraltete Angaben.
(2) Komitee-Mitglieder sind verpflichtet, ihren Balleintrag aktuell zu halten. Änderungen an Datum, Uhrzeit, Ort, Ticketstatus oder sonstigen wesentlichen Informationen müssen unverzüglich im Dashboard aktualisiert werden, insbesondere wenn sich diese Änderungen auf bereits vorgemerkte Ticketreservierungen auswirken.
(3) In den Balleintrag dürfen ausschließlich Informationen eingetragen werden, die das Komitee-Mitglied berechtigt ist zu veröffentlichen. Insbesondere ist Folgendes untersagt:
a)Eintragung von Informationen über Veranstaltungen, die dem Komitee-Mitglied nicht zuzuordnen sind;
b)Verwendung von Marken, Logos oder geschützten Bezeichnungen ohne entsprechende Berechtigung;
c)Eintragung unwahrender, irreführender oder beleidigender Inhalte;
d)Eintragung von Inhalten, die gegen österreichische oder europäische Rechtsvorschriften verstoßen, insbesondere gegen Strafrecht, Jugendschutzrecht, Urheberrecht oder Wettbewerbsrecht;
e)Eintragung von Kontaktdaten oder Links, die auf Phishing-Seiten, Malware oder sonstige schädliche Inhalte verweisen.
(4) Die Betreiberin ist berechtigt, Balleinträge, die gegen diese AGB verstoßen, ohne Vorankündigung zu deaktivieren, zu bearbeiten oder vollständig zu löschen.
(5) Das Komitee-Mitglied räumt der Betreiberin mit Erstellung des Balleintrags ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes, unentgeltliches Nutzungsrecht an den eingetragenen Inhalten ein, soweit dies für den Betrieb der Plattform – einschließlich der Darstellung in sozialen Netzwerken zu Zwecken der Bewerbung der Plattform – erforderlich ist. Dieses Nutzungsrecht bleibt auch nach Beendigung des Komitee-Kontos für bereits veröffentlichte Inhalte bestehen, soweit diese zum Zeitpunkt der Beendigung öffentlich zugänglich waren.
(6) Die auf der Plattform angezeigten Ticket- und Preisangaben sind Angaben der jeweiligen Komitees. Die Betreiberin übernimmt keine Gewähr für deren Richtigkeit. Maßgeblich sind stets die Angaben auf den offiziellen Kanälen des jeweiligen Komitees.
§ 6 — Ticket-Reservierungsfunktion
(1) Die Ticket-Reservierungsfunktion ermöglicht es Besuchern, bei Bällen, für die das zuständige Komitee diese Funktion aktiviert hat, eine unverbindliche Ticket-Vormerkung (nachfolgend „Reservierung") vorzunehmen.
(2) Die Reservierungsfunktion ist ausdrücklich kein Ticketverkauf und kein Kaufvertrag. Es findet keinerlei Zahlungsabwicklung über die Plattform statt. Die Reservierung begründet keinen Anspruch des Besuchers auf Lieferung von Tickets oder auf Teilnahme an der Veranstaltung.
(3) Die Reservierung dient ausschließlich der Vorabliste für das Komitee. Die tatsächliche Ausgabe von Tickets erfolgt durch das Komitee selbst, in der Regel durch physische Abholung an einem vom Komitee festgelegten Ort und zu einem vom Komitee festgelegten Zeitpunkt.
(4) Ein Besucher kann je Reservierung maximal 4 Tickets vormerken.
(5) Die Betreiberin tritt bei der Ticket-Reservierung ausschließlich als technischer Vermittler auf. Das Rechtsverhältnis bezüglich der Tickets besteht ausschließlich zwischen dem Besucher und dem jeweiligen Komitee. Die Betreiberin ist an diesem Rechtsverhältnis nicht beteiligt und übernimmt keine Haftung für dessen Erfüllung oder Nichterfüllung.
(6) Das Komitee entscheidet allein und nach eigenem Ermessen darüber, ob und in welchem Umfang es Reservierungen bestätigt, ablehnt oder storniert. Die Betreiberin hat auf diese Entscheidungen keinen Einfluss.
(7) Der Besucher gibt bei der Reservierung folgende Daten an: Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse, Anzahl der gewünschten Tickets (1 bis 4) sowie optional eine Notiz. Nach Abschluss der Reservierung erhält der Besucher eine automatische Bestätigungs-E-Mail. Diese Bestätigungs-E-Mail stellt ausdrücklich keine Buchungsbestätigung oder Kaufbestätigung dar, sondern lediglich den Eingang der Reservierungsanfrage.
(8) Das Komitee ist verpflichtet, Reservierungen unverzüglich und sorgfältig zu bearbeiten und Besucher bei wesentlichen Änderungen (insbesondere Stornierungen, Terminänderungen) über die hinterlegte E-Mail-Adresse zu informieren. Die Betreiberin übernimmt für diese Kommunikation keine Haftung.
(9) Die Betreiberin ist berechtigt, die Reservierungsfunktion für einzelne Balleinträge oder für die gesamte Plattform jederzeit zu deaktivieren, insbesondere bei Missbrauch oder bei technischen Störungen.
(10) Die Aktivierung der Ticket-Reservierungsfunktion durch das Komitee setzt eine erfolgreich abgeschlossene Verifizierung gemäß § 4 voraus.
§ 7 — Ballservice-Gutscheincode
(1) Nach erfolgreicher Registrierung eines neuen Balleintrags erhält das Komitee-Mitglied einmalig einen Gutscheincode im Format PROMNIGHT-XXXXXXXX per E-Mail zugestellt (nachfolgend „Gutscheincode"). Der Gutscheincode berechtigt zur Inanspruchnahme eines Rabattes oder Guthabens bei dem Partnerunternehmen Ballservice in Höhe von EUR 100,00.
(2) Die genauen Einlösebedingungen, insbesondere der Mindestbestellwert, die Gültigkeitsdauer, die einlösbaren Produkte oder Dienstleistungen sowie sonstige Voraussetzungen für die Einlösung, richten sich ausschließlich nach den Bedingungen des Partnerunternehmens Ballservice. Die Betreiberin übernimmt für die Einlösbarkeit und die Bedingungen keine Haftung und ist nicht Vertragspartner des durch den Gutscheincode begründeten Rechtsverhältnisses.
(3) Der Gutscheincode ist nicht übertragbar, nicht bar auszahlbar und kann nur einmalig eingelöst werden.
(4) Der Gutscheincode verliert seine Gültigkeit, wenn das zugehörige Komitee-Konto gesperrt oder gelöscht wird oder wenn die Betreiberin den Balleintrag wegen Verstoßes gegen diese AGB deaktiviert oder löscht.
(5) Die Betreiberin behält sich vor, den Gutscheincode-Vorteil zu ändern oder einzustellen, sofern die Partnerschaft mit dem Partnerunternehmen Ballservice beendet wird. In einem solchen Fall werden noch nicht eingelöste Codes nicht ersetzt, sofern sie nicht bereits in Verbindung mit einer konkreten Bestellung zugesagt wurden.
(6) Der Gutscheincode ist ausschließlich über das eingeloggte Komitee-Dashboard einsehbar. Eine Anzeige über öffentliche Seiten oder APIs findet nicht statt.
§ 8 — Erinnerungsfunktion und Kommunikation
(1) Besucher können ohne Registrierung für einen oder mehrere Bälle eine Erinnerungsfunktion aktivieren. Dabei können folgende Erinnerungstypen gewählt werden:
a)Erinnerung 7 Tage vor dem Veranstaltungsdatum;
b)Erinnerung 1 Tag vor dem Veranstaltungsdatum;
c)Ticket-Alert: Benachrichtigung, wenn der Ticketstatus eines Balls auf „verfügbar" wechselt.
(2) Die Erinnerungen werden an die vom Besucher angegebene E-Mail-Adresse versendet. Die Angabe einer gültigen, dem Besucher gehörenden E-Mail-Adresse ist Voraussetzung für die Aktivierung der Erinnerungsfunktion.
(3) Die Betreiberin übernimmt keine Gewährleistung für den rechtzeitigen oder technisch fehlerfreien Versand von Erinnerungs-E-Mails. Insbesondere bei technischen Störungen, Spam-Filtern des Empfängers oder Änderungen an den Veranstaltungsdaten nach Aktivierung der Erinnerung kann der Versand verzögert, verändert oder unterblieben sein.
(4) Der Besucher kann die Erinnerungsfunktion jederzeit durch eine Anfrage an kontakt@promnight.at deaktivieren.
(5) Die Betreiberin verwendet die für die Erinnerungsfunktion angegebene E-Mail-Adresse ausschließlich für den Versand der aktivierten Erinnerungs-E-Mails. Eine Verwendung für Newsletter, Werbung oder andere Zwecke findet nicht statt.
§ 9 — Ball-Charts
(1) Die Betreiberin betreibt auf der Plattform ein wöchentlich aktualisiertes Ball-Charts-System (nachfolgend „Charts"), das Maturabälle anhand algorithmisch berechneter Metriken in verschiedenen Kategorien reiht.
(2) Die Charts werden wöchentlich – in der Regel sonntags – durch einen automatisierten Prozess aktualisiert. Die Betreiberin kann den Aktualisierungsrhythmus jederzeit ändern.
(3) Die folgenden Chart-Kategorien werden betrieben:
–Im Trend: auf Basis des Aufrufs-Wachstums, der Saves und des Besucherinteresses der letzten 30 Tage;
–Meistgespeichert: auf Basis der absoluten Anzahl gespeicherter Bälle (Saves) in den letzten 30 Tagen;
–Meistangesehen: auf Basis der absoluten Aufrufsanzahl in den letzten 30 Tagen;
–Newcomer: neu eingetragene Bälle, geordnet nach Aufrufen;
–Bundesland-Charts: je ein Chart pro österreichischem Bundesland nach dem Im-Trend-Algorithmus.
(4) Kein Komitee-Mitglied hat einen Anspruch auf Aufnahme in die Charts oder auf eine bestimmte Position. Die Charts-Positionen ergeben sich ausschließlich aus dem automatisierten Algorithmus und der tatsächlichen Nutzeraktivität auf der Plattform.
(5) Die Betreiberin behält sich vor, den Chart-Algorithmus jederzeit ohne Ankündigung anzupassen, um die Qualität, Relevanz und Missbrauchssicherheit der Charts zu verbessern.
(6) Ein Versuch, Chart-Positionen durch künstliche Manipulation der zugrunde liegenden Metriken (z.B. automatisierte Aufrufe, koordinierte Klickaktionen, Einsatz von Bots oder anderer automatisierter Werkzeuge) zu beeinflussen, ist untersagt und berechtigt die Betreiberin zur sofortigen Sperrung des betreffenden Kontos sowie zur dauerhaften Entfernung des Balleintrags aus den Charts.
(7) Die Charts werden auf der Plattform und im Komitee-Dashboard angezeigt. Erstmals in die Top-10 einsteigende Bälle erhalten eine automatische Benachrichtigungs-E-Mail an das Komitee.
§ 10 — Pflichten der Nutzer und verbotene Handlungen
(1) Alle Nutzer sind verpflichtet, die Plattform ausschließlich bestimmungsgemäß und im Einklang mit diesen AGB sowie dem geltenden Recht zu nutzen.
(2) Untersagt ist insbesondere:
a)Die Verwendung automatisierter Mittel (Bots, Crawler, Scraper oder ähnliche Werkzeuge) zum Auslesen von Plattformdaten, es sei denn, die Betreiberin hat hierfür ausdrücklich schriftlich ihre Zustimmung erteilt;
b)Das Eintragen falscher, irreführender, beleidigender oder rechtswidriger Inhalte;
c)Das Registrieren mit falschen Identitätsangaben oder das Vortäuschen einer nicht bestehenden Komitee-Zugehörigkeit;
d)Das Beanspruchen (Claimen) von Balleinträgen, denen das Komitee-Mitglied nicht angehört;
e)Das Manipulieren von Chart-Positionen durch künstliche Erzeugung von Aufrufen, Saves oder Interessiert-Markierungen (vgl. § 9 Abs. 6);
f)Das Verbreiten von Malware, Spam, Phishing-Inhalten oder anderen schädlichen Programmen oder Links über die Plattform;
g)Jede Form von Reverse Engineering, Dekompilierung oder sonstige technische Analyse des Quellcodes der Plattform;
h)Die kommerzielle Verwertung von Plattforminhalten ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung der Betreiberin;
i)Das Umgehen von Sicherheitsmechanismen der Plattform, insbesondere von Authentifizierungs-, Zugriffskontroll- oder Datenschutzmaßnahmen;
j)Handlungen, die geeignet sind, die technische Infrastruktur der Plattform zu beschädigen, zu überlasten oder deren Funktionsfähigkeit zu beeinträchtigen (z.B. DDoS-Angriffe, SQL-Injection, Cross-Site-Scripting).
(3) Die Betreiberin ist berechtigt, bei Verstößen gegen diese Verbote die betroffene Nutzung unverzüglich zu unterbinden, Konten zu sperren oder dauerhaft zu löschen sowie Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
(4) Nutzer, die von rechtswidrigen Inhalten auf der Plattform Kenntnis erlangen, sind aufgefordert, diese der Betreiberin unter kontakt@promnight.at zu melden.
§ 11 — Deaktivierung, Sperrung und Kündigung von Konten
(1) Das Komitee-Mitglied kann sein Konto jederzeit ohne Angabe von Gründen durch eine schriftliche Anfrage an kontakt@promnight.at löschen lassen. Die Betreiberin wird das Konto und die zugehörigen Daten nach Eingang der Anfrage in angemessener Frist – in der Regel innerhalb von 14 Tagen – löschen, soweit dem keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
(2) Die Betreiberin ist berechtigt, das Konto eines Komitee-Mitglieds zu sperren oder zu löschen, wenn:
a)das Komitee-Mitglied gegen diese AGB verstößt;
b)das Komitee-Mitglied falsche oder irreführende Angaben bei der Registrierung gemacht hat;
c)begründeter Verdacht auf missbräuchliche Nutzung besteht;
d)das Komitee-Mitglied die E-Mail-Adresse innerhalb von 30 Tagen nach Registrierung nicht bestätigt hat;
e)das Komitee-Mitglied die Plattform seit mehr als 24 Monaten nicht genutzt hat und keine aktiven, zukünftigen Balleinträge vorhanden sind;
f)die Betreiberin die Plattform einstellt.
(3) Bei einer Sperrung oder Löschung des Kontos aus wichtigem Grund gemäß Absatz (2) lit. a) bis d) ist die Betreiberin nicht verpflichtet, etwaige noch nicht eingelöste Gutscheincodes zu ersetzen.
(4) Die Betreiberin wird das Komitee-Mitglied vor einer Kontolöschung aus Gründen gemäß Absatz (2) lit. e) oder f) per E-Mail informieren und eine angemessene Frist zur Stellungnahme oder Reaktivierung einräumen.
(5) Nach Löschung eines Komitee-Kontos werden die Daten in folgender Reihenfolge aus dem System entfernt: Reservierungsdaten, Mitglieds-Eintrag in der Datenbank, Inhaber-Referenz im Balleintrag, Authentifizierungs-Account. Öffentliche Balleinträge ohne persönliche Daten des Komitees können zu Informationszwecken weiterhin bestehen bleiben, sofern dies aus Sicht der Betreiberin im berechtigten Interesse der Plattformnutzer liegt.
§ 12 — Geistige Eigentumsrechte und Urheberrecht
(1) Die Plattform promnight.at – einschließlich ihres Designs, ihrer Gestaltungselemente, ihrer Algorithmen, ihres Quellcodes, ihrer Marke „promnight" sowie der von der Betreiberin selbst erstellten redaktionellen Inhalte – ist durch das österreichische Urheberrechtsgesetz (UrhG) und sonstige anwendbare Schutzrechte geschützt.
(2) Jede Nutzung dieser geschützten Inhalte – insbesondere Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung, Bearbeitung oder sonstige Verwertung – ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung der Betreiberin ist untersagt.
(3) Die von Komitee-Mitgliedern eingetragenen Inhalte (Texte, Beschreibungen, etc.) verbleiben im Eigentum der einstellenden Komitee-Mitglieder. Hinsichtlich der Nutzungsrechte gilt § 5 Abs. 5 dieser AGB.
(4) Die Betreiberin erhebt keinen Anspruch auf das geistige Eigentum der Komitees an ihren Veranstaltungen, Mottos, Beschreibungen oder sonstigen kreativen Leistungen.
(5) Nutzer, die der Ansicht sind, dass auf der Plattform urheberrechtlich geschützte Inhalte ohne Berechtigung veröffentlicht wurden, werden gebeten, die Betreiberin unverzüglich unter kontakt@promnight.at zu informieren.
§ 13 — Haftung der Betreiberin
(1) Die Betreiberin haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung der Betreiberin beruhen, unbeschränkt.
(2) Für sonstige Schäden haftet die Betreiberin nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
(3) Die Betreiberin haftet nicht für:
a)die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der von Komitee-Mitgliedern eingetragenen Veranstaltungsinformationen, insbesondere Datum, Uhrzeit, Ort, Ticketpreis und Ticketverfügbarkeit;
b)die Erfüllung von Ticket-Reservierungen oder sonstigen Vereinbarungen zwischen Besuchern und Komitees;
c)Schäden, die daraus entstehen, dass sich ein Besucher auf die auf der Plattform dargestellten Informationen verlassen hat und diese unrichtig oder veraltet waren;
d)die Verfügbarkeit, Eignung oder Qualität von Leistungen des Partnerunternehmens Ballservice oder anderer Dritter, auf die die Plattform verweist;
e)Schäden durch höhere Gewalt, Cyberangriffe oder technische Störungen außerhalb des Einflussbereichs der Betreiberin;
f)Schäden durch vorübergehende Nichtverfügbarkeit der Plattform infolge von Wartungsarbeiten oder technischen Störungen;
g)Schäden, die durch die missbräuchliche Nutzung von Zugangsdaten entstehen, die das Komitee-Mitglied schuldhaft Dritten zugänglich gemacht hat;
h)den Inhalt verlinkter Webseiten Dritter. Die Betreiberin prüft verlinkte Inhalte nicht und übernimmt für diese keine Haftung.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Anwendungsbereich des österreichischen Produkthaftungsgesetzes (PHG) sowie nicht bei arglistigem Verschweigen von Mängeln.
(5) Die Betreiberin weist ausdrücklich darauf hin, dass die auf der Plattform angezeigten Ticket-Reservierungen keine verbindlichen Kaufverträge begründen und kein Zahlungsvorgang stattfindet. Die Betreiberin übernimmt keine Haftung für etwaige Erwartungen, die Besucher in Bezug auf die Lieferung von Tickets hegen.
§ 14 — Haftung der Komitee-Mitglieder
(1) Komitee-Mitglieder haften gegenüber der Betreiberin für alle Schäden, die aus einem schuldhaften Verstoß gegen diese AGB entstehen, insbesondere für:
a)Schäden durch Eintragung unrichtiger, irreführender oder rechtswidriger Inhalte;
b)Schäden durch Verletzung von Rechten Dritter, insbesondere Urheberrechten, Persönlichkeitsrechten oder Kennzeichenrechten, durch die eingetragenen Inhalte;
c)Kosten und Schäden, die der Betreiberin durch eine schuldhafte Verletzung der Pflicht zur Aktualisierung von Veranstaltungsdaten entstehen, insbesondere wenn Reservierungen aufgrund falscher Angaben vorgenommen wurden.
(2) Komitee-Mitglieder stellen die Betreiberin von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einem schuldhaften Verstoß des Komitee-Mitglieds gegen diese AGB oder geltendes Recht entstehen.
§ 15 — Datenschutz
(1) Die Betreiberin verarbeitet personenbezogene Daten der Nutzer im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem österreichischen Datenschutzgesetz (DSG).
(2) Einzelheiten zur Datenverarbeitung – insbesondere zu Art, Umfang, Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung sowie zu den Rechten der Nutzer – sind in der gesonderten Datenschutzerklärung geregelt, die unter www.promnight.at/datenschutz abrufbar ist und integralen Bestandteil dieser AGB bildet.
(3) Die Betreiberin verarbeitet ausschließlich die für den Betrieb der Plattform erforderlichen personenbezogenen Daten. Für Werbezwecke werden Nutzerdaten nicht verarbeitet und nicht an Dritte zu Werbezwecken weitergegeben.
§ 16 — Verfügbarkeit, technische Anforderungen und Serviceleistungen
(1) Die Betreiberin bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit der Plattform, garantiert jedoch keine ununterbrochene Verfügbarkeit. Die Plattform kann für Wartungsarbeiten, Systemaktualisierungen oder aus sonstigen technischen Gründen vorübergehend eingeschränkt oder nicht verfügbar sein.
(2) Für die Nutzung der Plattform ist ein aktueller Webbrowser mit Internetzugang erforderlich. Die Betreiberin unterstützt aktuelle Versionen gängiger Browser (Chrome, Firefox, Safari, Edge). Die korrekte Darstellung und Funktionsfähigkeit auf veralteten Browsern oder Betriebssystemen wird nicht garantiert.
(3) Die Plattform ist als Progressive Web App (PWA) konzipiert und bietet die Möglichkeit, sie auf dem Homescreen eines mobilen Endgeräts zu installieren. Diese Funktion setzt die Unterstützung durch das jeweilige Betriebssystem und den verwendeten Browser voraus.
(4) Die Betreiberin ist berechtigt, den technischen Betrieb der Plattform auf Auftragsverarbeiter auszulagern, insbesondere auf Hosting-Dienstleister (Vercel Inc.), Datenbankdienstleister (Supabase Inc.) und E-Mail-Dienstleister (Resend Inc.). Dies berührt nicht die Verantwortlichkeit der Betreiberin nach diesen AGB.
§ 17 — Links auf Drittwebsites
(1) Die Plattform enthält Links auf Websites Dritter, insbesondere auf offizielle Websites und Instagram-Konten der jeweiligen Komitees sowie auf externe Ticketverkaufsplattformen.
(2) Die Betreiberin hat keinen Einfluss auf den Inhalt verlinkter Drittwebsites und übernimmt für diese keine Haftung. Die Verlinkung stellt keine inhaltliche Billigung oder Empfehlung der verlinkten Seiten dar.
(3) Nutzer, die Links zu rechtswidrigen Inhalten auf der Plattform feststellen, werden gebeten, diese der Betreiberin unter kontakt@promnight.at zu melden.
§ 18 — Änderungen der AGB
(1) Die Betreiberin behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern, soweit dies sachlich gerechtfertigt ist, insbesondere aufgrund geänderter Rechtslage, geänderter technischer Gegebenheiten oder geänderter Geschäftsbedingungen von Kooperationspartnern.
(2) Änderungen dieser AGB werden registrierten Komitee-Mitgliedern per E-Mail an die hinterlegte E-Mail-Adresse bekannt gegeben. Die Bekanntgabe erfolgt mindestens 14 Tage vor Inkrafttreten der geänderten AGB.
(3) Komitee-Mitglieder, die den geänderten AGB nicht zustimmen, sind berechtigt, ihr Konto bis zum Inkrafttreten der geänderten AGB zu löschen (§ 11 Abs. 1). Nutzt das Komitee-Mitglied die Plattform nach Inkrafttreten der geänderten AGB weiter, gilt dies als Zustimmung zu den geänderten AGB.
(4) Für Besucher, die die Plattform ohne Registrierung nutzen, gelten die jeweils aktuellen AGB, die unter www.promnight.at/agb abrufbar sind. Die fortgesetzte Nutzung der Plattform nach Veröffentlichung geänderter AGB gilt als Zustimmung zu den geänderten AGB.
§ 19 — Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen der Betreiberin und den Nutzern gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts.
(2) Handelt der Nutzer als Verbraucher im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG, gelten die zwingenden verbraucherschutzrechtlichen Bestimmungen des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, vorrangig, sofern sie dem Verbraucher einen weitergehenden Schutz gewähren.
(3) Für Streitigkeiten mit Unternehmern (§ 1 Abs. 1 Z 1 KSchG) ist ausschließlich das örtlich und sachlich zuständige Gericht am Sitz der Betreiberin in Graz zuständig.
(4) Für Streitigkeiten mit Verbrauchern gilt gemäß § 14 KSchG, dass der Gerichtsstand des Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers maßgeblich ist.
(5) Die Betreiberin weist darauf hin, dass die Europäische Kommission eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Streitbeilegung (OS-Plattform) bereitstellt, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr erreichbar ist. Die Betreiberin ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
§ 20 — Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(2) Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform oder einer schriftlichen Bestätigung durch die Betreiberin per E-Mail. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.
(3) Die Betreiberin ist berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus dem Nutzungsvertrag mit Komitee-Mitgliedern auf einen Dritten zu übertragen, sofern dieser die wesentlichen Leistungen der Plattform weiterhin erbringt und die Rechte der Komitee-Mitglieder nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Komitee-Mitglieder werden über eine solche Übertragung rechtzeitig informiert und sind berechtigt, den Nutzungsvertrag aus diesem Anlass zu kündigen.
(4) Die jeweils aktuelle Version dieser AGB ist jederzeit unter www.promnight.at/agb abrufbar.
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